Hier haben wir häufige Fragen zum Thema Nasenkorrektur beantwortet
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Für die reinen kosmetischen Kosten der Nasenkorrektur kommt die Krankenkasse nicht auf. Sollte eine medizinische Notwendigkeit bestehen, kann sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen.
Muss ich für den Eingriff volljährig sein?
Grundsätzlich kann eine Nasenkorrektur auch vor dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden – Voraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Jedoch sollte man den Eingriff erst nach dem Abschluss des Wachstumsalters, sprich nach dem 18. Lebensjahr durchführen.
Welche Medikamente sind vor dem Eingriff zu vermeiden?
Alle Medikamente mit Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin) und Vitamin E sollten vor dem Eingriff nicht eingenommen werden, da sie das Blut verdünnen und so die Gefahr von Nachblutungen und Blutergüssen erhöht wird.
Wie lange ist die Nase geschwollen?
In der Regel schwillt die Nase erst nach Entfernen des Gipses ab. Die Schwellungen gehen dann in den folgenden drei bis sechs Wochen zurück. Das endgültige Ergebnis sieht man jedoch erst nach ca. sechs Monaten.
Muss ich Sonne und Solarium meiden?
Wann Sie wieder Sonnenbaden oder ins Solarium können, sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Grundsätzlich können Sie aber nach ca. drei Wochen wieder in die Sonne oder ins Solarium, achten Sie hier aber darauf die Nase nicht zu lange den direkten Sonnenstrahlen auszusetzen.
Muss ich lachen/sprechen nach dem Eingriff vermeiden?
Es ist nicht bekannt, dass sich eine Nase drei Wochen nach der Korrektur durch Lachen oder Reden verändert hat. Sie dürfen also weiterhin nach Herzenslust lachen und sprechen.